Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Praxisnahe Umsetzung EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationale Gesetzgebung (GEIG)

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 31.07.2024

Beschreibung:
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA ist eine ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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