Regelungsvorhaben
Anpassungen im Entwurf einer GwG-Meldeverordnung
Angegeben von:
Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. (R002837)
am
14.05.2025
Beschreibung:
Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG fest. Im Lichte der europäischen Harmonisierung des Geldwäscherechts haben die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die europarechtlichen Vorgaben fristkonform umzusetzen. Eine nationale Verordnung müsste voraussichtlich zum 9. Juli 2027 außer Kraft treten, weil dann europäische Vorgaben unmittelbar anwendbar werden. Unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen sollte die Einführung der seit 2018 angedachten GwG-Meldeverordnung überdacht und zurückgestellt werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes Datum des Referentenentwurfs: 22.04.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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SG2505140015 (PDF - 33 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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