Regelungsvorhaben
Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Änderung der §§ 6-11 IFG
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
04.06.2025
Beschreibung:
Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass
klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht,
auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten,
das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss,
die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte,
Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und
mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
SG2506040012 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.06.2025 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-