Stellungnahme/Gutachten

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200086 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gewalthilfegesetz einführen

- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377) am 20.12.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 20.11.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern
OSZAR »