Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2502140008
(PDF - 21 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und Stärkung des in § 97 Abs. 4 GWB geregelten Losgrundsatzes
Bei dem Vorschlag im Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes zur Änderung von § 97 Abs. 4 GWB handelt es sich aus unserer Sicht im Ergebnis um eine camoufilierte defacto-Abschaffung des bisherigen Losgrundsatzes. Eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsfreundlichen Vergabe lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich Planen und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werde. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die geplante Änderung von §97 Abs. 4 GWB nicht in dieser Form umgesetzt wird, sondern es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.
Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429)
am
14.02.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle SG hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle SG hierzu]
- Architektur, Digitalisierung, Normung, Vergaberecht, Architektenvertragsrecht, HOAI, Kostenrecht, Urheberrecht